Wer zahlt die Milliardenrechnungen aus der Krise?

von Philip Büttner, München / Thomas Krämer, Nürnberg
Statt der geplanten Einschnitte bei den Ärmsten wäre der Beitrag der Starken gefragt
Mit hehren Worten sparte die Regierung nicht, als sie am 7. Juni die Eckpunkte ihres Finanzplans für die Jahre 2011 bis 2014 vorstellte. Das zu packende Sparpaket mit einem Umfang von über 80 Milliarden Euro sei „historisch“ und „ein einmaliger Kraftakt“, es verlange allen etwas ab, aber alle profitierten auch davon. „Deutschland wird stärker in der Zukunft“. Die Mehrheit der Bürger konnte diese Ankündigung nicht überzeugen. Laut ZDF-Politbarometer halten 59 Prozent der Bürger das Sparpaket für „nicht richtig“. Infratest dimap ermittelte, dass 79 Prozent es „sozial nicht ausgewogen“ finden.
Zur Bewältigung des sich in der Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise zuspitzenden Schuldenproblems verlangt die Koalition verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen etwas ab: dem Öffentlichen Dienst und der Bundeswehr, der Deutschen Bahn, der Kernenergiewirtschaft, dem Flugverkehr und vielleicht sogar dem Finanzsektor. Am stärksten soll der „Kraftakt“ aber ausgerechnet jene Teile der Gesellschaft treffen, die am wenigsten Kraft haben und am meisten unter der Krise leiden: Arbeitslose, Menschen mit niedrigen Einkommen und bedürftige Familien mit Neugeborenen.
Der Sparplan steht damit diametral zu den sozialethischen Orientierungen, für die sich die Kirchen einsetzen. Auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland fand mit seinem Wort zur Krise, „Wie ein Riss in einer hohen Mauer“, offenbar kein Gehör. Darin forderte die EKD vor einem Jahr, dass die Kosten der Krise vor allem von den Stärkeren zu tragen seien. Sie äußerte sich zugleich skeptisch, ob dies auch geschehen werde: „Es besteht allerdings die große Gefahr, dass die Kosten hierfür in sozial unausgewogener Weise über den Abbau staatlicher Leistungen und Reduktionen bei den sozialen Sicherungssystemen, vor allem aber zu Lasten künftiger Generationen aufgebracht werden müssen“, so das EKD-Papier.
Sparen an Arbeitslosen und Armen
Die Sorge war begründet. Das nun anstehende Maßnahmenbündel, das unter dem Titel „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ Stabilität versprechen will, ist eher dazu geeignet, die Risse in unserer Gesellschaft zu vertiefen.
Im Sparpaket sind für die Jahre 2011 bis 2014 Einsparungen von zusammen 81,6 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfällt mit 30,3 Milliarden Euro mehr als ein Drittel auf den Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Das ist nicht nur der größte Block im Paket, sondern auch der mit den größten Zuwächsen über die Jahre. Im Jahr 2014 wird dieser Sparanteil mehr als doppelt so groß sein wie der zweithöchste Beitrag, den die Wirtschaft leistet.
Die meisten dieser Milliarden sollen in der Arbeitsverwaltung gespart werden. Von der Bundesagentur für Arbeit erhofft man sich - nach all den Reformen seit den 90er Jahren - einmal mehr „Effizienzverbesserungen“ bei der Arbeitsvermittlung. Noch mehr will man an der Förderung Erwerbsloser sparen. Bei den Fördermaßnahmen im Arbeitslosengeld I und II sollen bisherige Pflichtleistungen ins Ermessen der zuständigen Behörden und ihrer Fallmanager gestellt werden.
Unklar bleibt, an welche Leistungen dabei genau gedacht wird. Soll etwa an der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen gespart werden oder am eigentlich doch recht erfolgreichen Existenzgründungszuschuss? Die Zielvorgabe ist in jedem Fall überambitioniert: Die Pflichtleistungen im Bereich Hartz IV kosten derzeit nach Informationen des Handelsblatts nur 105 Millionen Euro, gespart werden sollen an dieser Stelle aber schon im nächsten Jahr 500 Millionen Euro.
Bleiben diese Vorhaben mehr als vage, wird es bei einigen anderen Einsparungen im Sozialbereich konkret. Einige Regelungen, die bei der Hartz IV-Gesetzgebung noch zugunsten der Langzeitarbeitslosen vorgesehen wurden, gelten nun als „überholt“. Der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II, der den Abstieg ins Existenzminimum etwas abfedert, soll gestrichen werden (Sparbeitrag: 800 Millionen Euro im Zeitraum 2011 bis 2014). Ebenso wird mit dem Beitrag zur Rentenversicherung der Hartz IV-Empfänger verfahren, der bereits von Vorgängerregierungen reduziert wurde. Man spart dadurch 7,2 Milliarden Euro, die dann allerdings in der Rentenkasse fehlen.
Empörung auch in den eigenen Reihen
Konkret betroffen sind auch Niedrigverdiener, die Wohngeld beziehen. Ihnen wird der Zuschuss zu den Heizkosten gestrichen werden (Sparvolumen: 400 Millionen Euro). Die vielleicht empfindlichste Sozialkürzung trifft Hartz-IV-Haushalte mit Säuglingen. Ihr Anspruch auf den Mindestsatz des Elterngeldes wird künftig mit ihrer Grundsicherung verrechnet. Das sind 300 Euro weniger im Portmonee. Für eine Alleinerziehende mit Baby bedeutet dies eine Verringerung des monatlichen Budgets um ungefähr 30 Prozent. Der Bundeshaushalt gewinnt durch die Maßnahme 1,6 Milliarden zur Krisenbewältigung.
Das Kürzungsprogramm zieht, wie wohl jedes Sparpaket davor, von vielen Seiten und in allen Teilen Kritik auf sich. Beanstandet werden „Luftbuchungen“, vor allem was den Beitrag der Wirtschaft angeht. Längst ist nicht sicher, ob die notwendige Haushaltskonsolidierung mit dem Paket zu bewerkstelligen ist. Befürchtet wird andererseits, dass überzogenes Sparen an falschen Stellen den nächsten Konjunkturaufschwung abwürgt. Gerade Kürzungen bei Gruppen, deren Sparquote fast bei Null liegt, die also praktisch jeden Cent ihres Einkommens für Grundbedarfe ausgeben müssen, schlagen voll auf die Binnennachfrage durch und können dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts einen Dämpfer verpassen.
Die besondere Empörung aber, die in diesem Fall bis in die Reihen der Koalitionsparteien laut wird, macht sich vor allem an einem auffälligen Widerspruch fest: Die Krise, von mächtigen globalen Finanzströmen ausgelöst, soll nun im hohen Maße von den ohnmächtigsten Teilen der Gesellschaft bezahlt werden. Eine echte Aufteilung der Lasten auf die verschieden starken Schultern ist nicht erkennbar. Während die Einschnitte bei den Armen konkret und schmerzhaft sind, erscheint die für 2012 avisierte Kostenbeteiligung der Finanzbranche in einem Umfang von jährlich zwei Milliarden sehr ungewiss und - nach Branchenmaßstäben - wie „Peanuts“.
Armutsverschärfung als „Arbeitsanreiz“
Die Argumente, mit der die Belastungen von Arbeitslosen und armen Familien in einer achtseitigen Erklärung begründet wurden, klingen lapidar und werfen Fragen auf. „Im laufenden Jahr machen die Sozialausgaben mehr als die Hälfte der veranschlagten Bundesausgaben aus“, heißt es darin. „Dies macht deutlich, dass eine nachhaltige Rückführung der staatlichen Defizite nur gelingen kann, wenn auch dieser Bereich einen zielgerichteten und fairen Beitrag leistet.“
Sind Einschnitte bei den Schwächsten „fair“, nur weil der Sozialstaat in der Krise teuer ist? Sind nicht gerade die Ausgaben der Arbeitsförderung, die auf die Streichliste geraten sind, Ausdruck und Teil der Bewältigung der Krise, etwa die für das allseits gelobte, aber kostenintensive Kurzarbeitergeld oder die vielfältigen Wiedereingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose?
Ein zweiter Begründungsansatz der Regierung zielt auf die Motivation der Arbeitslosen. Die Senkung ihrer Leistungen erhöhe den Anreiz einer Arbeitsaufnahme. Der so genannte „Lohnabstand“ müsse vergrößert werden, um Menschen in Beschäftigung zu bringen. In dieser Argumentationsschiene lässt sich fast jede Kürzung als Fördermaßnahme umdeuten. Die Koalition verschweigt dabei, dass der Arbeitsverwaltung längst jegliche Instrumente zur Verfügung stehen, die Arbeitsbereitschaft von Erwerbslosen einzufordern, zu überprüfen und, wenn es an ihr mangelt, Leistungskürzungen sogar bis unter das Existenzminimum vorzunehmen.
Kann man die Armutsverschärfung bei Familien mit Neugeborenen unter diesen Umständen als „Beschäftigungsanreiz“ adeln? Weshalb sollen bedürftige Mütter oder Väter, die vielleicht zurzeit gar nicht arbeiten können, weil sie allein erziehend sind, ihr Recht auf das Mindestelterngeld verlieren, während nichterwerbstätige Elternteile in wohlhabenden Haushalten diesen Anspruch behalten? Warum müssen sogar diejenigen Hartz IV-Empfänger auf Elterngeld verzichten, die bereits einer regulären Arbeit nachgehen, jedoch wegen zu geringer Einkommen auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind?
Die Regierung beruft sich darauf, dass die Basisbedarfe der betroffenen Hartz IV-Haushalte ja weiterhin durch die Regelsätze der Grundsicherung garantiert seien. Gerade diese sind jedoch erst im Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht - für die ihnen zugrunde liegenden Schätzungen „ins Blaue hinein“ - streng gerügt worden und müssen derzeit neu ermittelt werden. Es wirkt anstößig, wenn die Politik von Hilfebedürftigen Verzicht verlangt, während sie seit nunmehr sechs Jahren nicht einmal deren Existenzminimum seriös gewährleistet.
Wenig durchdacht
An vielen Stellen erscheint das Sparprogramm auch wenig durchdacht. So soll der Bereich der Bildung, da als zukunftsträchtig erkannt, klare Priorität genießen und von Kürzungen verschont bleiben. Aber das Vorhaben, keinerlei Bundeszuschüsse für die Bundesagentur für Arbeit mehr zu zahlen, führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Weiterbildung von Arbeitslosen zurückgefahren wird. Beim Elterngeld sollen auch etwas Bessergestellte durch die Absenkung der Lohnersatzrate von 67 auf 65 Prozent einen Beitrag erbringen. Aber diese moderate Belastung wird, da das maximale Elterngeld mit 1800 Euro unverändert bleibt, nur mittlere Einkommen betreffen, die hohen aber gänzlich unberührt lassen.
Der wesentliche Planungsfehler des Pakets besteht darin, dass es diejenigen, die es tatsächlich stemmen könnten, außen vor lässt. Eine heroische Spar-Rhetorik verdeckt, dass nicht überall Knappheit herrscht im Land. Nur wenige Tage, nachdem die Koalitionsklausur beendet war, veröffentlichte die Boston Consulting Group eine Studie, die zeigt, dass sich die Privatvermögen national und international nach einer kleinen Wachstumsdelle bereits wieder von den Turbulenzen an den Finanzmärkten erholt haben und dynamisch ansteigen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) legte in der darauf folgenden Woche Daten vor, denen zufolge die wohlhabenden Haushalte in Deutschland ihre Einkommen trotz der Krise verbessern konnten.
Warum verzichtet man auf die Solidarität der Reichen, wenn sie am dringendsten benötigt wird? Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider brachte diese Frage in der politischen Talkshow „Hart aber fair“ am 9. Juni auf den Punkt, als er, an die Koalitionsvertreter Norbert Röttgen (CDU) und Christian Lindner (FDP) gewandt, feststellte: „Es ist eine Gesellschaft und wir wollen nicht, dass diese Gesellschaft weiter auseinander geht. (...) Da ist eine Bereitschaft und bei vielen sehr Reichen auch eine hohe ethische Verantwortung. Dass Sie das nicht nutzen, kriege ich nicht in den Kopf.“
Wohlhabende für Vermögensabgabe
Tatsächlich gibt es aus aktuellem Anlass der Krise einen öffentlichen „Appell für eine Vermögensabgabe“, der nicht etwa von Armen, sondern von Wohlhabenden kommt. Dahinter steckt eine Initiative von inzwischen etwa 50 Einzelpersonen, die selbst alle über ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro verfügen. Sie werben für eine auf zwei Jahre befristete fünfprozentige Vermögensabgabe bei einem Freibetrag von einer halben Million Euro. 100 Milliarden Euro, so die Berechnung der Initiatoren, könnte eine solche Abgabe erbringen, also in der Hälfte der Zeit mehr als das Sparpaket der Bundesregierung.
Allerdings solle das Geld nicht dafür verwendet werden, Haushaltslöcher zu stopfen, sondern der Politik zweckgebunden die Möglichkeit verschaffen, in der Krise Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Umwelt, Bildung und Soziales zu tätigen. Diese Krisenabgabe soll laut Forderung der Initiative danach in eine dauerhafte einprozentige Vermögenssteuer überführt werden.
Spielraum für mehr vermögensbezogene Steuern gibt es in Deutschland. In diesem Bereich gilt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern oder den USA fast schon als Steueroase. Würden deutsche Vermögen genauso hoch besteuert wie im EU-Durchschnitt könnte der Fiskus jährlich Mehreinnahmen von 25 Milliarden Euro verzeichnen. Selbst die OECD - eine internationale Organisation, die unverdächtig ist, staatsorientierten Wirtschaftskonzepten anzuhängen - empfiehlt Deutschland, die vermögensbezogene Besteuerung zu verstärken. Ein im Mai vorgelegter OECD-Bericht dokumentiert, dass kaum ein anderes Land die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben so ungerecht verteilt wie Deutschland. In diesem internationalen Vergleich stehen insbesondere deutsche Geringverdiener und Alleinerziehende mit mehreren Kindern schlecht da.
Aus ganz verschiedenen politischen Richtungen werden heute Stimmen dafür laut, den privaten Reichtum in Zeiten öffentlicher Armut in die Pflicht zu nehmen. Auch aus der Union kommen Vorschläge für ein zumindest symbolisches Gegengewicht zu den Sozialkürzungen. So sprach sich der saarländische Ministerpräsident Peter Müller für eine Luxussteuer aus, der Wirtschaftsrat der CDU für eine Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdiener mit einem Einkommen von 500.000 Euro.
Abstiegsangst der Mittelschicht
In fast allen Parteien findet mittlerweile auch die Finanzmarkttransaktionssteuer Zustimmung, die selbst bei einem minimalen Steuersatz von 0,05 Prozent um ein Zehnfaches ergiebiger sein könnte als der im Sparplan veranschlagte Beitrag der Finanzbranche von jährlich zwei Milliarden Euro. Noch fehlt es dieser Steuer, die nicht zuletzt eine stabilisierende Wirkung auf den Finanzmärkten entfalten soll, an internationaler Unterstützung. Zumindest im EU-Raum bewegt sich jedoch einiges in diese Richtung. Eine Finanzmarkttransaktionssteuer sollte allerdings nicht nur dazu dienen, Haushaltslöcher zu schließen. Vielmehr müssten die Einnahmen auch dazu genutzt werden, die Versprechen der UN-Millenniumsziele zur Bekämpfung der weltweiten Armut einzuhalten.
Für jedes Gemeinwesen gilt, dass es nur so stark ist wie seine schwächsten Glieder. Brechen diese unter der aufgebürdeten Last zusammen, hat dies Folgen für das Ganze. Aus dieser Perspektive sind nicht nur Bildung und Forschung „Grundpfeiler der Zukunft“, auch ein intaktes System Sozialer Sicherung ist ein solcher Pfeiler. Anders gewendet: Drei Millionen Kinder in Armut, die Abstiegsangst der Mittelschicht, die Perspektivlosigkeit vieler Arbeitsloser sind Hypotheken auf die Zukunft. Die schwerste Krise nach dem 2. Weltkrieg ist in diesem Sinne eine Bewährungsprobe, auf die das Sparpaket keine gute Antwort gibt. Die Ankündigung der Koalition, damit „den Bundeshaushalt wieder in eine Balance von Eigenverantwortung und Solidarität“ zu bringen, ist mehr als ein Euphemismus. Ein Konzept, das an der Befähigung der Schwachen spart und zugleich die Leistungsstärksten schont, kann diese Balance nicht glaubhaft für sich in Anspruch nehmen.
Die Risse, die die Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise hinterlässt, werden nun, wenn es an die Begleichung der Milliardenrechnung geht, ernsthaft spürbar. Benötigt wird deshalb ein Sparpaket 2.0 mit einem wesentlichen Beitrag der starken Schultern. Leitend hierfür könnte der Slogan des Netzwerks Ökumenischer Kirchentag sein, das sich für einen Kurswechsel in der Sozial- und Wirtschaftspolitik einsetzt: „Fair teilen statt sozial spalten“. Denn der Staat lebt nicht über seine Verhältnisse, er beteiligt den Reichtum unter seinen Verhältnissen. Will Politik gestaltungsfähig bleiben, kann sie auf die Solidarität der Gewinner mit den Verlierern nicht verzichten. „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen“, heißt es in der Bibel (Lukas 12, 48).
Philip Büttner und Thomas Krämer sind wissenschaftliche Referenten im Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (kda)
Dieser Aufsatz ist erschienen in den "nachrichten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern" (Ausgabe 7/2010)

