Impuls: Tarifverträge plus christliche Unternehmenskultur
HANNOVER / MAGDEBURG / NÜRNBERG - Der KDA Bund mischt sich ein in die Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht. Tarifverträge garantieren ein unter ethischen Gesichtspunkten gerechtes Verfahren. „Sie schaffen erst die Bedingungen für einen gerechten und fairen Interessenausgleich auf Augenhöhe“, heißt es in einer Broschüre mit dem Titel „Für gute und gerechte Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie“. Auf der Tagung der EKD-Synode in Magdeburg ist auf der Grundlage eines Kirchengesetzes gegen den Abschluss von Tarifverträgen und für den Ausschluss von Streik und Aussperrung bei der Diakonie entschieden worden.
Teilhabegerechtigkeit auch bei Kirche und Diakonie
Gleichzeitig räumt das Kirchenparlament der EKD in einer so genannten
Kundgebung (Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts) ein, dass es „strukturelle Ungleichgewichte zwischen Dienstgeber und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden“ gilt. Mitarbeitervertretungen in Diakonie und Kirche müssen daher in ihren Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. In dem Papier wird die gesellschaftspolitische Verantwortung von Kirche und Gewerkschaften für solidarische und stabile Sicherungssysteme hervorgehoben sowie das Engagement für attraktive Löhne in den Sozial- und Gesundheitsberufen.
Die im
Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz zugebilligte Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist nach Auffassung des KDA nicht ausreichend. Denn erst ein Machtgleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erfüllt das Gebot der Gerechtigkeit.
Der KDA fordert in seinem Impuls, dass die Kirche sich „ordnungspolitisch für einen Branchentarifvertrag im Sozialsektor“ einsetzen soll, um gleiche Ausgangsbedingungen für alle Anbieter im Sozialsektor zu sichern.
Die Auseinandersetzung um Tarifverträge und Streikrecht in der Diakonie spitzt sich zu wegen der Ausgründung von Unternehmensteilen, zunehmender Leiharbeit, Tarifflucht und mangelnder wirkungsvoller Durchsetzungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerseite bei der innerkirchlichen Arbeitsrechtssetzung. Die Rechtmäßigkeit des Streikverbots liegt dem Bundesarbeitsgericht zur Prüfung vor. Eine Entscheidung wird 2012 erwartet.
Zur Bestellung der KDA-Broschüre "Für gute und gerechte Arbeitsbedingungen bei Kirche und Diakonie"
Medienspiegel
Zum Impuls des KDA
"Gewerkschaften als Partner einbeziehen" (epd v. 4.11.2011)
"Mit Tarif auf Augenhöhe", Kommentar von Peter Janowski (Sonntagsblatt Bayern v. 20.11.2011)
Zum Protest bei der EKD-Synode in Magdeburg
Niedriglohn und kein Streikrecht (Frontal 21 v. 8.11.2011)




